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Verschiedenes
Bescheinigungen in Bonusheften
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
die ärztliche Bescheinigungen bezüglich der
Bonusprogramme der gesetzlichen Krankenkassen sind nicht Teil der vertragsärztlichen Versorgung und Vergütung, sondern freiwillige Satzungsleistungen der Kassen.
Bitte beachten Sie:
Die Ärzte können (gem. §12 Absatz 2 der Berufsordnung für die nordrheinischen Ärzte GOÄ) die Abrechnung von Eintragungen in Bonushefte für den mittellose Patienten im Einzelfall kostenfrei zu erbringen.
Es ist allerdings nicht zulässig, dies regelhaft im Sinne eines unlauteren Wettbewerbes vorzunehmen.
Deshalb müssen wir Ihnen die Ausstellung der Bescheinigung für Bonusprogramme, nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ, Ziffer 70), mit 5.- Euro in Rechnung stellen.
Selbstverständlich erhalten Sie eine Rechnung, mit der Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Erstattung der Attestgebühr beantragen können.
Ihr Praxisteam