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J1 (13.–15. Lebensjahr)

Leistungen > Vorsorge > Jugenduntersuchung


Jugendgesundheits-Untersuchung J1 (13.-15. Lebensjahr)


Diese vorletzte, sehr wichtige Jugendgesundheitsuntersuchung (kurz J1) sollte zwischen 12 und 14 Jahren (vom 12. Geburtstag bis zum vollendeten 15. Lebensjahr) stattfinden. Der Arzt kann rechtzeitig eventuelle gesundheitliche Probleme erkennen und behandeln.

Es ist ein Check der körperlichen und seelischen Gesundheit, der komplett von den Krankenkassen übernommen wird. Sie kostet nichts, nicht mal die Praxisgebühr. Ihr braucht nur eure Krankenversicherten-Karte.

Schwerpunkte der vorletzten Untersuchung der "U-Reihe" sind:

  • Haltungsanomalien
  • Impfstatus
  • Strumaprophylaxe
  • Blutdruck
  • besondere familiäre Situationen
  • schulische Entwicklung
  • das Gesundheitsverhalten und die Motorik
  • Pubertätsentwicklung und Sexualverhalten werden besprochen



Im Rahmen dieser Vorsorge werden Größe, Gewicht und der Impfstatus sowie Blut und Harn überprüft. Bei der körperlichen Untersuchung klärt der Arzt die pubertären Entwicklungsstadien sowie den Zustand der Organe, des Skelettsystems und der Sinnesfunktionen ab. Fehlhaltungen aufgrund von Wachstumsschüben sowie chronische Krankheiten können bei der J1 frühzeitig erkannt und entsprechend behandelt werden. Auch auf eventuelle Hautprobleme, und Essstörungen wie Magersucht oder Übergewicht wird eingegangen.


Und das Wichtigste: über die körperliche Untersuchung hinaus könnt ihr über alles reden, was euch am Herzen liegt. Fragen über Sexualität und Verhütung, Drogenmissbrauch und Rauchen sowie Probleme mit der Familie und dem sozialen Umfeld können im Rahmen der J1 besprochen und geklärt werden. Auch dafür gilt das wichtigste Gesetz der Ärzte, die Schweigepflicht. Das bedeutet, ohne euer Einverständnis darf kein Arzt mit anderen darüber reden, was Ihr gesprochen habt. Auch nicht mit euren Eltern.


Die Jugend-Gesundheitsuntersuchung findet grundsätzlich "unter 4 Augen" ohne Beisein der Eltern statt. Auf Wunsch des Jungendlichen können allerdings die Eltern beigezogen, bzw. über das Ergebnis informiert werden.




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