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Kinderlahmung

Leistungen > Schutzimpfungen

Kurzinfo ( s. Impfplan)

  • Es gibt IPV-Einzelimpfstoffe, bei denen zwei Dosen zur Grundimmunisierung ausreichend sind, und Impfstoffe, bei denen drei Dosen vorgesehen sind.


  • Bei Verwendung von IPV-haltigen Kombinationsimpfstoffen mit gleichzeitiger Applikation von Pertussis-Antigen sind vier Impfstoffdosen in den ersten beiden Lebensjahren zu verabreichen. Insgesamt werden durch die Verabreichung von Kombinationsimpfstoffen Impfstoffdosen eingespart. Die Kombinationsimpfstoffe sind gut verträglich.


  • Personen, die nicht im Säuglings- und Kleinkindalter grundimmunisiert wurden, erhalten einen IPV-Einzelimpfstoff.


  • Eine routinemäßige Auffrischung wird nach dem 18. Lebensjahr nicht mehr empfohlen.


  • Erwachsene sollten vor Reisen in Endemiegebiete oder im Rahmen einer beruflichen Exposition geimpft werden, wenn die letzte Impfung mehr als 10 Jahre zurückliegt.



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Ausführliche Information


Die Kinderlähmung ist eine Viruskrankheit, die zu Lähmungen der Arme, Beine und der Atmung sowie zum Tod des Erkrankten f?hren kann. Der Name Kinderlähmung ist irreführend, denn auch Erwachsene können daran erkranken. Die meisten Kranken mit Lähmungen behalten Schäden.


Bis zur Einführung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung erkrankten in Deutschland in jedem Jahr viele Tausend Menschen an einer Kinderlähmung, von denen mehrere Hundert starben. Seit die Schutzimpfung vor mehr als 35 Jahren eingeführt wurde, gingen die Krankenzahlen ständig zurück, und seit vielen Jahren werden hierzulande keine Erkrankungen an Kinderlähmung beobachtet. Die letzten Erkrankungen wurden von ungeimpften Reisenden aus Ländern eingeschleppt, in denen die Krankheit auch heute noch weit verbreitet ist, zum Beispiel verschiedene Länder Asiens und Afrikas. Die aus diesen Ländern durch Reisende eingeschleppten Krankheitserreger könnten sich in einer Bevölkerung, die nicht mehr gegen Kinderlähmung geimpft wird, rasch ausbreiten. Deshalb müssen die Schutzimpfungen gegen Kinderlähmung auch heute und in naher Zukunft konsequent durchgeführt werden.

Die Polio-Impfung

- Die Schluckimpfung mit abgeschwächten Polioviren hat bei uns zum Ende der Poliomyelitis-Ära geführt. Seit Juni 2002 ist Europa von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) poliofrei erklärt worden.
- Seit Anfang 1998 wird die Impfung gegen Kinderlähmung aber nicht mehr mit dem Schluckimpfstoff durchgeführt, sondern mit dem Spritzimpfstoff aus abgetöteten Polioviren. Die Impfempfehlungen wurden geändert, da seit vielen Jahren keine Erkrankungen an Kinderlähmung in Deutschland aufgetreten sind.
- Der Impfstoff gegen Kinderlähmung enthält abgetötete Polioviren, die beim Impfling eine Immunität hervorrufen. Er kann gleichzeitig mit anderen Impfungen gegeben werden.
- Außer diesem Impfstoff gegen Kinderlähmung stehen für Schutzimpfungen im Säuglings- und Kleinkindesalter Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung, die neben den abgetöteten Polioviren weitere Substanzen enthalten, mit denen der Impfling gleichzeitig gegen Erkrankungen wie Diphtherie, Wundstarrkrampf, Keuchhusten und Haemophilus influenzae Typ b [Hib] geschützt wird.

Wer und wie soll gegen Polio geimpft werden?

Die Polioimpfung mit einem inaktiviertem Poliomyelitis-Impfstoff (IPV) ist von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für alle Säuglinge, Kinder, Jugendliche und zur Auffrischung für Erwachsene mit besonderen Risiken empfohlen. Erwachsene Personen, die im Säuglings- und Kleinkindalter eine vollständige Grundimmunisierung und im Jugendalter oder später mindestens eine Auffrischimpfung erhalten haben oder die als Erwachsene nach Angaben des Herstellers grundimmunisiert wurden, gelten als vollständig immunisiert. Die STIKO empfiehlt, bei Personen mit fehlender oder unvollständiger Impfung gegen Poliomyelitis diese zu vervollständigen bzw. nachzuholen. Es sind unterschiedliche Polioimpfstoffe mit unterschiedlichen Impfstoffschemata für den deutschen Markt zugelassen. Es gibt IPV-Einzelimpfstoffe, bei denen zwei Dosen zur Grundimmunisierung ausreichend sind, und Impfstoffe, bei denen drei Dosen vorgesehen sind. Bei Verwendung von IPV-haltigen Kombinationsimpfstoffen mit gleichzeitiger Applikation von Pertussis-Antigen sind vier Impfstoffdosen in den ersten beiden Lebensjahren zu verabreichen (siehe Fachinformation). Insgesamt werden durch die Verabreichung von Kombinationsimpfstoffen Impfstoffdosen eingespart. Die Kombinationsimpfstoffe sind gut verträglich. Personen, die nicht im Säuglings- und Kleinkindalter grundimmunisiert wurden, erhalten einen IPV-Einzelimpfstoff, da IPV-haltige Kombinationsimpfstoffe für die Grundimmunisierung nur für jungere Kinder (Altersgrenzen s. Fachinformationen) zugelassen sind; ausstehende Impfungen der Grundimmunisierung werden mit IPV-Einzelimpfstoffen nachgeholt. Eine routinemäßige Auffrischung wird nach dem 18. Lebensjahr nicht mehr empfohlen. Erwachsene sollten vor Reisen in Endemiegebiete oder im Rahmen einer beruflichen Exposition geimpft werden, wenn die letzte Impfung mehr als 10 Jahre zurückliegt.

Warum wird noch gegen Polio geimpft, auch wenn die Erkrankung in Deutschland nicht mehr vorkommt?

Erkrankungen durch Wildpolioviren sind in Deutschland seit 1990 nicht mehr beschrieben worden. Seither wurden nur noch vereinzelt Fälle einer impfassoziierten Poliomyelitis beobachtet. Seit 1998 wird deshalb von der STIKO nur noch der zu injizierende inaktivierte Impfstoff (IPV) empfohlen. Die früher durchgeführte orale Schluckimpfung (mit abgeschwächten Lebendviren) mit der potentiellen Gefahr einer impfassoziierten Poliomyelitis ist in Deutschland nicht mehr empfohlen. Da auch in Deutschland jedoch Fälle von eingeschleppter Polio (durch Migranten und internationalen Reiseverkehr) auftreten können, bleibt auch in der jetzt anstehenden Phase der Eradikation der Poliomyelitis ein sicherer individueller und bevölkerungsmedizinischer Schutz bedeutsam. Die Zirkulation des Poliovirus kann nur verhindert und die Eradikation erreicht werden, wenn der Schutz der Bevölkerung über 95% liegt. Die Impfung ist solange notwendig bis die weltweite Eradikation der Poliomyelitis erreicht ist und sowohl das Poliowildvirus als auch das Polioimpfvirus nicht mehr zirkulieren.

Soll die Impfung regelmäßig aufgefrischt werden?

Um einen belastbaren und lang anhaltenden Impfschutz zu erzielen, sollte nach der vollständigen Grundimmunisierung im Kindesalter eine Auffrischimpfung mit einem trivalenten Impfstoff im Alter von 9-17 Jahren erfolgen. Wurde die Grundimmunisierung im Erwachsenenalter durchgeführt, so sollte eine Auffrischimpfung nach 10 Jahren erfolgen.
Bei gegebener Indikation (z.B. bei Reisen in Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko oder berufliche Tätigkeiten mit erhöhtem Infektionsrisiko) ist eine weitere Auffrischimpfung notwendig, wenn die letzte Auffrischimpfung vor über 10 Jahren verabreicht wurde.

Gibt es eine sichere Aussage über die Immunität nach durchgemachter Poliomyelitis?

Erreger der spinalen Kinderlähmung sind Enteroviren und zwar Poliomyelitisviren der Typen 1, 2 oder 3. Infektionen mit Poliomyelitisviren verlaufen überwiegend asymptomatisch. Da eine Erkrankung nur von einem Virus-Typ ausgelöst wird, ist auch nach durchgemachter Infektion nicht von einem lebenslangen Schutz gegen die anderen Poliomyelitisvirustypen auszugehen, so dass auch nach durchgemachter Erkrankung die Indikation zu einer Impfung mit dem Totimpfstoff, die trivalent (gegen alle drei Polio-Typen) erfolgt, gegeben ist. Eine Antikörperbestimmung kann gegebenenfalls Auskunft darüber geben, ob eine Teilimmunität vorliegt, dies ist jedoch nur von theoretischem Interesse, da die Frage der Impfindikation unabhängig davon zu beantworten ist. Es besteht bei früherer Erkrankung grundsätzlich kein erhöhtes Risiko für das Auftraten einer Impfkomplikation bei der Impfung mit inaktiviertem Polioimpfstoff (IPV).

Wie werden Grundimmunisierungen unter Verwendung von monovalenten Polio-Impfstoffen korrekt bewertet?

Bis zur Einführung der Impfempfehlung mit inaktivierten Polioimpfstoffen (IPV) im Jahr 1998 wurde die Grundimmunisierung mit oralen Lebendimpfstoffen (OVP) nach den folgenden Impfschemata vorgenommen:
Neue Bundesländer (DDR): 3 x monovalent (Typen I-III) und 2 x trivalent
Alte Bundesländer (BRD): 3 x trivalent
Hierbei ist zu beachten, dass drei Impfungen mit den ehemals eingesetzten monovalenten Polioimpfstoffen (Typen I-III) nur als eine Impfung gelten können. Für eine komplette Grundimmunisierung sind daher mindestens zwei weitere Impfungen mit einem trivalenten Impfstoff erforderlich.
Die dreimalige Impfung mit einem trivalenten Impfstoff gilt als komplette Grundimmunisierung.


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