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Leistungen > Chirotherapie
Privatversicherte genießen einen sicheren Anspruch auf Erstattung der Kosten.
Gesetzlich Versicherte: Die Krankenkasse vergütet zwei chirotherapeutischen Behandlungen pro Quartal.
Die Grundlage der Abrechnung für die weiteren Behandlungen ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Gebühren für individuelle Gesundheitsleistungen
(als PDF-Datei zum Ansehen und Ausdrucken)