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Pneumokokken

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Was sind Pneumokokken? (s. Impfplan)

Pneumokokken (Streptococcus pneumoniae) verursachen Hirnhaut-, Lungen- und Mittelohrentzündung sowie Blutvergiftung.
Von den durch Pneumokokken verursachten Erkrankungen ist vor allem die Hirnhautentzündung gefürchtet. Von den rund 300 Kleinkindern, die jährlich in Deutschland daran erkranken, sterben bis zu 10 Prozent. Weitere 20 Prozent der erkrankten Kinder behalten dauerhafte Schädigungen zurück, z. B. Taubheit oder so schwere Gehirnschäden, dass sie dauerhaft zu Pflegefällen werden.
Behandelt wird eine Pneumokokken-Infektion mit Antibiotika. Aber diese Waffe wird zunehmend wirkungsloser, da immer mehr Stämme der Erreger auch in Deutschland resistent werden, also also auf die Behandlung nicht mehr ansprechen. Außerdem verläuft die Krankheit oft hochakut, so dass eine Behandlung nicht immer ausreichend greifen kann. Allerdings ist der Kampf gegen die heimtäckischen Bakterien dennoch nicht aussichtslos. Bereits seit einigen Jahren steht für Säuglinge ab dem 2. Lebensmonat ein wirksamer 7-valenter Pneumokokken-Konjugatimpfstoff zur Verfügung. Dieser Konjugatimpfstoff ist jetzt auch für zwei- bis fünfjährige Kinder zugelassen. Die STIKO empfiehlt seit Juli 2006 die Pneumokokken- Impfung als Standard für alle Kinder ab dem 2. Lebensmonat. Insgesamt sind vier Impfungen notwendig, wenn mit 2 Monaten mit der Impfung begonnen wird. Die Pneumokokken-Impfung kann parallel mit den anderen Kinderimpfungen, zum Beispiel Fünf- oder Sechsfach-Impfstoff gegeben werden.

- Für die Impfung gegen Pneumokokken stehen zwei Impfstoffe zur Verfügung.

Ein sogenannter Polysaccharid-Impfstoff steht seit vielen Jahren zur Verfügung und ist vor allem für ältere Kinder und Erwachsene bestimmt. Er wirkt gegen 23 verschiedene Pneumokokkentypen, die für 90 Prozent der Erkrankungen verantwortlich sind. Ein sogenannter Konjugat-Impfstoff wurde im Februar 2001 zugelassen und ist für Kleinkinder bestimmt. Der neue Impfstoff ist gegen die sieben für Kinder gefährlichen und häufigsten Typen der Pneumokokken gerichtet. Bevor der Konjugatimpfstoff eingeführt wurde, gab es die Schutzimpfung gegen Pneumokokken nur für Kinder ab dem dritten Lebensjahr sowie Jugendliche und Erwachsene. Der für sie geeignete Polysaccharid-Impfstoff ist aber, weil er aus den unveränderten Zuckermolekülen der Kapsel besteht, bei Säuglingen und Kleinkindern nicht ausreichend wirksam. Daher konnten Kinder unter zwei Jahren bisher nicht gegen Pneumokokken-Infektionen geimpft werden. Bei der Herstellung des Konjugatimpfstoffes hat man sich eines Kunstgriffs bedient. An die Kapsel-Zuckermoleküle wurde ein Eiweißmolekül gebunden, das es den weißen Blutkörperchen erleichtert, den Erreger zu erkennen. Seit März 2001 steht auch in Deutschland ein Konjugatimpfstoff zur Verfügung, der bei Säuglingen und Kleinkindern erfolgreich eingesetzt werden kann. Obwohl die Impfung gut verträglich ist, ist nur ein kleiner Teil der Menschen, für die sie empfohlen wird, geimpft. Insbesondere wird von der Impfung erhofft, das Entstehen von Antibiotika-Resistenzen einzudämmen, die das Behandeln von Pneumokokken-Infektionen weltweit erschweren. Daher wird von einigen Stellen gefordert, die Impfung sollte in größerem Umfang genutzt werden als bisher.

Wie kann vorgebeugt werden?

Eine Impfung kann Pneumokokken-Erkrankungen und deren schweren Verlaufsformen und Komplikationen vorbeugen. Die Kosten dafür tragen die Krankenkassen. Für bestimmte Personengruppen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit empfiehlt die STIKO eine, gegebenenfalls auch mehrere, Wiederholungsimpfungen.

Für wen ist eine Impfung gegen Pneumokokken-Erkrankungen empfohlen?

1. Säuglinge und Kleinkinder; 2. In Deutschland gibt es eine öffentliche Empfehlung für die Impfung gegen Pneumokokken-Erkrankungen u. a. für alle Menschen ab 60 Jahren sowie für chronisch Kranke jeden Alters, zum Beispiel Asthmatiker und Diabetiker.
Welche Kinder ab vollendetem 2. Lebensjahr sollten gegen Pneumokokken geimpft werden?
Von der STIKO ist die Impfung gegen Pneumokokken für alle Kinder bis 24 Monate empfohlen. Bei Vorliegen bestimmter Grunderkrankungen, (s.u.) sollten Kinder vom vollendeten 2. Lebensjahr bis zum vollendeten 5. Lebensjahr mit einem Pneumokokken-Konjugatimpfstoff geimpft werden. Ältere Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit bestimmten Grunderkrankungen sollten mit einem Polysaccharid-Impfstoff geimpft werden. Zu den Erkrankungen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung gehören z.B.: angeborene oder erworbene Immundefekte mit erhaltener T- und/ oder B-zellulärer Restfunktion, Hypogammaglobulinämie, Komplement- und Properdindefekten, funktionelle oder anatomische Asplenie, Sichelzellenanämie, Krankheiten der blutbildenden Organe, neoplastischen Krankheiten, HIV-Infektion und stattgehabte Knochenmarktransplantation. Ebenso zählen chronische Krankheiten dazu, wie z.B. Herzkreislaufkrankheiten, Krankheiten der Atmungsorgane, Diabetes mellitus oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische Nierenkrankheiten/nephrotisches Syndrom, Liquorfistel, geplante Organtransplantationen und der Beginn einer immunsuppressiven Therapie und neurologische Krankheiten, z.B. Zerebralparesen oder Anfallsleiden.
Sind Personen mit einem Konjugatimpfstoff geimpft worden, sollte bei Fortbestehen der Indikation bzw. der gesundheitlichen Gefährdung nach dem 2. Lebensjahr eine Impfung mit Polysaccharidimpfstoff im Abstand von mindestens 2 Monaten zur Vorimpfung erfolgen.

Welche Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen sollten gegen Pneumokokken mit dem Polysaccharidimpfstoff geimpft werden?

Alle Personen über 60 Jahre sowie Kinder (ü 5 Jahre), Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit, z.B. Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit angeborenen oder erworbenen Immundefekte, mit erhaltener T-und/oder B-zellulärer Restfunktion, mit funktioneller oder anatomischer Asplenie, mit Sichelzellenanämie, mit Krankheiten der blutbildenden Organe, mit neoplastischen Krankheiten, mit HIV-Infektion und nach Knochenmarktransplantation, mit chronischen Krankheiten, wie z.B.: Herzkreislaufkrankheiten, Krankheiten der Atmungsorgane, Diabetes mellitus oder anderen Stoffwechselkrankheiten, Niereninsuffienz/-nephrotischem Syndrom, Liquorfistel, vor Organtransplantation und vor Beginn einer immunsuppressiven Therapie sollten mit Polysaccharidimpfstoff gegen Pneumokokken geimpft werden. Sind Personen mit einem Konjugatimpfstoff geimpft worden, sollte bei Fortbestehen der Indikation bzw. der gesundheitlichen Gefährdung nach dem 2. Lebensjahr eine Impfung mit Polysaccharidimpfstoff im Abstand von mindestens 2 Monaten zur Vorimpfung erfolgen.

Wann sollte die Impfung mit dem Polysaccharidimpfstoff aufgefrischt werden?

Die Ständige Impfkommission empfiehlt für Personen über 60 Jahre eine einmalige Impfung mit dem Pneumokokken-Polysaccharidimpfstoff. Eine Auffrischimpfung ist nicht notwendig.
Für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr, Jugendliche und Erwachsene mit gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung (wie angeborene oder erworbene Immundefekte mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krankheiten der Atmungsorgane, Diabetes mellitus oder andere Stoffwechselerkrankungen, chronische Nierenerkrankungen/nephrotisches Syndrom sowie neurologische Erkrankungen) wird ebenfalls eine Impfung mit Pneumokokken-Polysaccharidimpfstoff empfohlen.
Bei Patienten mit den nachfolgenden Indikationen sollte eine Wiederholungsimpfung im Abstand von 5 Jahren (bei Kindern jünger als 10 Jahre von mindestens 3 Jahren) erfolgen: angeborene oder erworbene Immundefekte mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion sowie chronische Nierenkrankheiten/nephrotisches Syndrom.

Sollte nach Pneumokokken-Erkrankung geimpft werden?

Auch nach einer Infektion mit Pneumokokken kann die Pneumokokken-Impfung indiziert sein, da diese vor weiteren Erkrankungen mit anderen Subtypen der Pneumokokken schützt. Vereinzelt wurden früher heftigere Impfreaktionen nach Impfung mit dem gleichen Subtyp der Erkrankung beobachtet, die neueren Impfstoffe scheinen hier besser verträglich zu sein. Sollte jedoch ein Hinweis auf eine zu erwartende verstärkte Impfreaktion bestehen, so ist die Impfung um ein halbes Jahr nach Erkrankung zurückzustellen, in dieser Zeit ist jedoch eine Antibiotikaprophylaxe zu erwägen.

Wann sollte eine Impfung bei Splenektomie (Entfernung der Milz) erfolgen?

Eine postoperative Pneumokokken-Impfung sollte so bald als möglich erfolgen, in der Regel, wenn sich der Patient von den unmittelbaren Operationsfolgen und dem Ereignis, das zur Splenektomie gefährt hat, klinisch weitgehend erholt hat. Bei geplanter Splenektomie ist es günstiger, die Immunisierung bis 10 Tage vor der Operation vorzunehmen. Folgt der Splenektomie eine immusuppressive Therapie und eine präoperative Impfung war nicht möglich oder wurde versäumt, ist es sicher günstiger, bis zum Ende der Therapie abzuwarten und den Patienten so lange antibiotisch abzuschirmen.
Asplenische Patienten sind durch bekapselte Bakterien stark infektionsgefährdet und deshalb durch eine Reihe von Maßnahmen gegen Infektionen zu schützen. Splenektomierte Patienten sollten auch eine Impfung gegen Haemophilus influenzae und Meningokokken (impfpräventable bekapselte Bakterien) erhalten.


Als Standardimpfung wird die einmalige Impfung gegen Pneumokokken mit einem Pneumokokken-Polysaccharidimpfstoff bei Personen ab 60 Jahren empfohlen.


Wiederholungsimpfungen im Abstand von 5 Jahren sollten nur bei bestimmten Indikationen erfolgen:

Kinder (ab vollendetem 2. Lebensjahr), Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit:

1. Angeborene oder erworbene Immundefekte mit T- und/oder B-zellularer Restfunktion, wie z. B.:

  • Hypogammaglobulinämie, Komplement- und Properdindefekte
  • bei funktioneller oder anatomischer Asplenie
  • bei Sichelzellenanamie
  • bei Krankheiten der blutbildenden Organe
  • bei neoplastischen Krankheiten
  • bei HIV-Infektion
  • nach Knochenmarktransplantation
  • vor Organtransplantation und vor Beginn einer immunsuppressiven Therapie


2. Chronische Krankheiten, wie z. B.:

  • Herz-Kreislauf-Krankheiten
  • Krankheiten der Atmungsorgane (inkl. Asthma und COPD)
  • Diabetes mellitus oder andere Stoffwechselkrankheiten
  • chronische Nierenkrankheiten/nephrotisches Syndrom
  • neurologische Krankheiten, z. B. Zerebralparesen oder Anfallsleiden
  • Liquorfistel



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