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U7a – ( 2 Mo vor 3 Jahre)

Leistungen > Vorsorge > Kinderuntersuchungen


U7a - ( 2 Mo vor 3 Jahre)


Die Untersuchung sollte nicht vor dem 33. Lebensmonat (früher als 3 Monate vor dem dritten Geburtstag) und nicht nach dem 38. Lebensmonat (später als 2 Monate nach dem dritten Geburtstag) erfolgen (idealerweise zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat), sonst muss die Untersuchung den Eltern als IGel-Leistung in Rechnung gestellt werden.

Bei der U7a geht es im Wesentlichen um Erkennen und Behandlungseinleitung von allergischen Erkrankungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien.
Die U7a ist zum 1. Juli 2008 als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingeführt worden. Bei der U7a sollen Ärzte nach allerhand Befunden von Krämpfen bis zu Verhaltensauffälligkeiten fragen, die Haut unter anderem auch auf Hämatome und Verletzungsfolgen überprüfen und den Körper eingehend untersuchen.


Altersgemäße Sprache:


(Drei- bis Fünfwortsätze bilden kann), alle Buchstaben aussprechen kann. Altersgemäßes Sprachverständnis (Körperteile auf Befragen zeigen kann). Seinen eigenen Vornamen verwendet.


Verhaltensauffälligkeiten :
Stereotypien, ausgeprägte nächtliche Schlafstörung. Kennt die Farben.


















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