Versicherungskarte
Praxis
- Bitte bringen Sie uns beim ersten Besuch im neuen Quartal die Versichertenkarte mit, auch wenn Sie nur ein Rezept benötigen.
- Wir dürfen aufgrund der Verträge mit den Krankenkassen ohne Versichertennachweis kein Kassenrezept ausstellen.
- Wenn bei einem dringenden Besuch oder nach einer telefonischen Beratung oder Ausstellung eines Rezeptes die Karte noch nicht eingelesen wurde, reichen Sie sie bitte umgehend nach.