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Praxis
Nutzen Sie unser 24-Stunden-Rezepttelefon 02482 12 669 10 (normale Gespächsgebühren).
Liebe Patientin, lieber Patient,
Um Ihre Wartezeiten beim Besuch unserer Praxis kurz zu halten, haben wir zusätzlich das Rezepttelefon in unserer Praxis eingerichtet. Als besonderer Service ist ein Anrufbeantworter mit der eigenem Telefonnummer für Sie geschaltet, den Sie rund um die Uhr bequem erreichen können. Dies ist von Vorteil, da für Sie dadurch weniger Wartezeit in der Praxis oder am Telefon entsteht und gleichzeitig die allgemeine Erreichbarkeit der Praxis verbessert wird.
Was können Sie über dieses Telefon anfordern?
1. Rezepte. Dies ist ausschließlich für Medikamente möglich, die Sie regelmäßig einnehmen, nicht für Medikamente, die Sie nur gelegentlich oder für eine akute Erkrankung benötigen. Es können nur von uns verordnete Dauermedikamente vorbestellt werden.
Bei jedem neuen Medikament ist natürlich immer erst ein Arztkontakt notwendig.
2. Überweisungen, z. B. für Routinekontrolluntersuchungen beim Facharzt.
Wann sind Ihre Bestellungen für Sie abholbereit ?
Am nächsten Tag ab 11.00 Uhr wartet Ihr Rezept unterschrieben auf Sie.
Bitte bringen Sie zur Abholung Ihre Versichertenkarte mit, wenn Sie in diesem Quartal noch nicht bei uns in Behandlung waren.
Wenn Sie am nächsten Tag in unsere Praxis kommen, sagen Sie bitte ausdrücklich, dass Sie ein vorbestelltes Rezept abholen möchten.
Und so funktioniert unser Rezepttelefon:
Bereiten Sie sich auf den Anruf in Ruhe vor.
Bitte sprechen Sie nach dem Signalton laut und deutlich die folgenden Angaben auf das Band:
- Name (Angehörige nennen bitte den Namen des Patienten, für den das Rezept bestimmt ist),
- Vorname,
- Geburtsdatum.
A. Bei Rezeptbestellungen:
1) Namen des Medikamentes, z. B. Ramipril.
2) Wirkstärke des Medikamentes, z. B. 5 mg.
3) Packungsgröße, z. B. 100 Tabletten.
Sagen Sie bitte auch was wir mit Rezept machen:
a) "Rezept wird in der Praxis abgeholt" oder,
b) "Rezept bitte an die Apotheke (welche? bitte nennen!) abgeben" oder,
c) "Rezept bitte an mich versenden" (um diesen Service zu nutzen, muss zu Beginn des Quartals Ihre Versichertenkarte eingelesen werden und einen frankierten und adressierten Rückumschlag bei uns hinterlegt sein).
B. Bei Überweisungswünschen:
1) Anlass der Überweisung. Z. B. Rückenschmerzen.
2) Die Fachrichtung des Arztes, zu dem Sie überwiesen werden möchten: z. B. Orthopäde.
Ohne Angabe eines Anlasses bzw. einer Diagnose können wir keine Überweisung ausstellen.
In diesem Falle kommen Sie bitte vorbei und sprechen mit dem Arzt.
Bitte beachten Sie, dass es sich um einen unverbindlichen Wunsch handelt, dessen Erfüllung der ärztlichen Entscheidung nach der Prüfung von jeder Verordnung auf medizinische Richtigkeit unterliegt. Eine automatische, ungeprüfte Verordnung erfolgt in keinem Fall.
Andere Wünsche werden wie üblich nur über unsere Telefonzentrale bearbeitet: 02482 12 669 0
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