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Termin beim Facharzt

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I. Termin-Servicestelle

Die Termin-Servicestelle (TSS) der KV Nordrhein unterstützt gesetzlich Krankenversicherte bei der Vermittlung eines Arzt- und Psychotherapeutentermins. Ihre Aufgabe besteht vor allem darin, gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten mit einer dringlichen Überweisung einen Termin beim Arzt bzw. Therapeuten der benötigten Fachgruppe innerhalb der vom Gesetzgeber vorgegeben Frist zu vermitteln. Voraussetzung für die Vermittlung eines Facharzttermines ist das Vorliegen einer ärztlichen Überweisung - Ausnahme sind Termine bei einem Augen- und Frauenarzt.

  • Seit Oktober 2018 vergibt die Terminservicestelle konkrete Termine für probatorische Sitzungen – insofern der Patient einer zeitnahen Behandlung bedarf und dies auf dem Formular PTV 11 vermerkt ist.


  • Seit April 2017 vermittelt die TSS auch Termine für ein Erstgespräch bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten in Nordrhein und hilft bei der Suche einer psychotherapeutischen Akuttherapie.


  • Bitte beachten Sie, dass die Termin-Servicestelle bei der Terminvergabe keine Wunschtermine vereinbaren kann. Für die Terminvermittlung ist es erforderlich, persönliche Daten von Ihnen, sowie Art und Umfang der Überweisung zu erfassen und zu speichern.


Termin-Servicestelle: Vermittlung von Facharzt-Terminen

Ende Januar 2016 hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein eine neue Termin-Servicestelle für Patientinnen und Patienten aus dem Bereich Nordrhein eingerichtet. Aufgabe der Termin-Servicestelle ist es, die Suche nach freien Facharzt-Terminen zu beschleunigen und zu vereinfachen.

Das macht die Termin-Servicestelle:

Die Termin-Servicestelle der KV Nordrhein unterstützt Sie auf Wunsch dabei, so schnell wie möglich einen Facharzt-Termin zu vereinbaren.

Voraussetzung:

  • Sie sind gesetzlich krankenversichert.
  • Sie haben eine Überweisung zu einem Facharzt erhalten.
  • Ausnahme: Für Termine beim Augenarzt oder beim Frauenarzt benötigen Sie keine Überweisung, um den Terminservice in Anspruch zu nehmen.


So funktioniert die Terminvermittlung:

  • Sie erreichen die Termin-Servicestelle der KV Nordrhein unter der Telefonnummer: 0211 5970 8990 | Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr.
  • Nach Ihrem Anruf versuchen die Mitarbeiter der Servicestelle, Ihnen innerhalb einer Woche einen Behandlungstermin beim benötigten Facharzt zu vermitteln. In medizinisch dringenden Fällen darf die Wartezeit auf Ihren Facharzttermin maximal vier Wochen betragen. Ausgenommen von dieser Frist sind allerdings Routineuntersuchungen und Bagatellerkrankungen.
  • Wenn Sie den vermittelten Termin absagen müssen, geben Sie den Termin bitte umgehend wieder frei und sagen der Facharztpraxis sowie der Termin-Servicestelle telefonisch ab. Wichtig: Die Termin-Servicestelle kann Ihnen nur dann einen Alternativ-Termin anbieten, wenn Sie den ersten Termin noch am Tag der Vermittlung absagen.
  • Sollte die Termin-Servicestelle keinen Termin bei einem niedergelassenen Facharzt anbieten können, vermittelt sie Ihnen einen ambulanten Behandlungstermin in einem Krankenhaus.


Bitte beachten Sie:

  • Über die Termin-Servicestelle erfolgt keine Vermittlung eines Wunschtermins bei einem bestimmten Arzt („Wunscharzt“). Sie erhalten einen Termin bei einem Arzt der benötigten Fachgruppe, der in dem jeweiligen Zeitraum freie Termine hat.
  • Es ist deshalb möglich, dass mit dem vermittelten Termin auch eine weitere Anfahrt für Sie von Ihrem Wohnort zum Facharzt verbunden ist.
  • Es empfiehlt sich daher, dass Sie zuerst bei Ihrem Wunscharzt anfragen und versuchen, dort einen Termin zu vereinbaren, bevor Sie sich an die Servicestelle wenden.
  • Welche Fachärzte in Ihrer Nähe praktizieren, erfahren Sie über unsere Arztsuche: www.kvno.de/arztsuche
  • Die Termin-Servicestelle vermittelt keine Termine bei Zahnärzten oder bei Kieferorthopäden.
  • Neu: Seit Mai 2019 vermittelt die Terminservicestelle auf Anfrage auch Termine bei Kinder- und Hausärzten in Nordrhein.


Termin-Servicestelle der KV Nordrhein: 0211 5970 8990




II. Offene Sprechstunden ab 1. September 2019:

  • Fachärzte der grundversorgenden und wohnortnahen Patientenversorgung müssen fünf Stunden pro Woche als „offene Sprechstunden“ anbieten. Diese Vorschrift gilt ab 1. September 2019.
  • Augenärzte, Chirurgen, Gynäkologen, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, Nervenärzte, Neurologen, Orthopäden, Psychiater und Urologen müssen ab 1. September mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvereinbarung anbieten.


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