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Tetanus

Leistungen > Schutzimpfungen

Kurzinfo (s. Impfplan)

  • Die erste Impfung erfolgt nach Vollendung des 2. Lebensmonats im Rahmen von Diphtherie-Keuchhusten-Wundstarrkrampf-Kombinationsimpfungen. Die Grundimmunisierung im Kindesalter umfasst drei Impfungen im Abstand von mindestens vier Wochen sowie eine Auffrischimpfung mindestens sechs Monate später. Erst dann ein vollständiger Schutz vorhanden ist.


  • Aufgefrischt wird mit je einer Injektion im 5. bis 6. Lebensjahr und zwischen dem 9. und 17. Lebensjahr.


  • Um den Impfschutz zu erhalten, müssen Erwachsene sich anschließend alle zehn Jahre nachimpfen lassen.



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Ausführliche Information


Wundstarrkrampf, auch Tetanus genannt, ist eine lebensgefährliche Krankheit, die Menschen jeden Alters bedroht. Der vor allem in der Erde und im Stra?enstaub vorkommende Erreger kann durch kleinere Schnitt-, Riss-, Biss- oder Schürfwunden sowie offene Ekzeme und Verbrennungswunden in die Haut gelangen, sich vermehren und das krank machende Gift bilden. Muskelkrämpfe kennzeichnen das meist sehr schwere Krankheitsbild und können bei Beteiligung der Atemmuskulatur zu Erstickungsanfällen führen. Trotz moderner Behandlungsmethoden liegt die Sterblichkeit ungeimpfter Tetanuskranker bei mehr als 30 Prozent.

Ältere Menschen sind besonders gefährdet, an Tetanus zu erkranken. Sie haben keinen ausreichenden Impfschutz mehr. In den alten Bundesländern besitzen 70 Prozent der Frauen und 45 Prozent der Männer über 60 Jahren zu wenig Abwehrstoffe gegen Wundstarrkrampf. In den neuen Bundesl?ndern sind etwa zehn Prozent der Senioren ungeschätzt.
In Deutschland wurden in den vergangenen Jahren Tetanusfälle überwiegend bei älteren Menschen registriert. Mit Tetanus-Bakterien infizierten sie sich meist bei der Gartenarbeit durch leichte Verletzungen oder durch andere Wunden, die im höheren Alter häufig sind. Solche sind ein "offenes Bein", entzündetes "Hühnerauge" oder schlecht heilende Wunden wegen Zuckerkrankheit.

IMPFUNG:
ab 2 Lebensmonaten drei Impfungen im Abstand von jeweils vier Wochen, mit 11 bis 14 Lebensmonaten die 4. Impfung (Abschluss der Grundimmunisierung), mit 5 bis 6 Jahren (Td-ap-Impfstoff*) und mit 9 bis 17 Jahren jeweils eine Auffrischung (Td-ap-IPV-Impfstoff**), im Erwachsenenalter regelmäßige Auffrischimpfungen alle 10 Jahre. Die Impfung gegen Tetanus sollte in der Regel mit der gegen Diphtherie gegeben werden, auch sollte geprüft werden, ob eine Impfung gegen Pertussis (Keuchhusten) sinnvoll ist. Seit Juli 2009 empfiehlt die STIKO jedem Erwachsenen, bei der nächst fälligen Impfung gegen Tetanus und Diphterie einen Kombinations-Impfstoff, der zus?tzlich gegen Keuchhusten wirkt (Td-ap*, Td-ap-IPV**) einmalig anzuwenden.
Geeignet sind Kombinationsimpfstoffe, die gleichzeitig gegen Tetanus, Diphtherie, evtl. Keuchhusten und Kinderlähmung schützen.
* Tetanus-Diphtherie-Pertussis-Kombination
** Tetanus-Diphtherie-Pertussis-Poliomyelitis-Impfstoff

Den einzig sicheren Schutz vor Wundstarrkrampf bietet die vorbeugende Impfung. Auch eine überstandene Erkrankung bietet keinen Schutz, man kann immer wieder an Tetanus erkranken.

Muss eine Grundimmunisierung wiederholt werden, wenn sie mehr als zehn Jahre zurückliegt oder reicht eine Auffrischung? Es gilt, dass jede Impfung zählt und eine einmal erfolgte Grundimmunisierung auch bei Intervallen, die mehr als zehn Jahre betragen, nicht wiederholt werden muss. Um einen sicheren Schutz gegen Tetanus zu erzielen, empfiehlt die STIKO die Auffrischungsimpfung gegen diese Erkrankung alle zehn Jahre. Sollte ein begründeter Verdacht vorliegen, dass z.B. wegen anderer Erkrankungen schlecht auf die Impfungen reagiert wird oder ein besonders hohes Expositionsrisiko besteht, so ist bei einem sehr langen Abstand zur letzten Dosis gegebenenfalls nach der Auffrischimpfung eine Titerbestimmung nach vier bis sechs Wochen hilfreich. In der Regel sollte eine Auffrischungsimpfung jedoch einen sicheren Schutz gewährleisten. Bei extrem langen Intervallen (z.B. 40 Jahre und länger) kann eine zweite Dosis z.B. im Abstand von 6 Monaten diskutiert werden.

Die Empfehlung der STIKO zur regelmäßigen Auffrischimpfung im Abstand von zehn Jahren bezieht sich auf Erwachsene.
Für Kinder und Jugendliche gilt der Impfkalender. Im Impfkalender wird eine Auffrischimpfung gegen Td/DT für Kinder im Alter von fünf bis sechs Jahren (d.h. vor dem Schulbeginn) empfohlen. Hintergrund für diese Empfehlung ist die in dieser Altersgruppe nicht ausreichend bekannte Antikörperprävalenz gegen Tetanus, vor allem aber die bekannte hohe Verletzungsgefahr und damit die Indikation zur einer Tetanusauffrischung, die bei einer Verletzung entsprechend den Empfehlungen der STIKO und auch der Bundes?rztekammer bereits fünf Jahre nach der letzten vorausgegangene Dosis erfolgen soll. Die generelle Auffrischimpfung bei den Fünf bzw. Sechsjährigen erspart deshalb bei bekanntem Impfstatus ggf. Arztbesuche nach Bagatelleverletzungen z.B. beim Sport oder schulischen Aktivitäten. Außerdem werden dadurch auch die vielen Kinder geschätzt, die bei einer im häuslichen Umfeld erfolgten Bagatelleverletzung von ihren Eltern keinem Arzt vorgestellt, und damit auch nicht aktuell geboostert werden. Eine weitere Auffrischungsimpfung ist für Jugendliche zwischen dem 9. und 17. Lebensjahr empfohlen.

Ist es nicht ausreichend, nach einer Verletzung zu impfen?

Das Risiko nur zu impfen, wenn "ein Unfall" eingetreten ist, sollte nicht eingegangen werden. Gerade bei sogenannten Bagatelleverletzungen wird oft kein Arzt aufgesucht und damit auch aktuell nicht geimpft. Im Falle einer Exposition kommt bei einem Ungeimpften die aktive Impfung bereits zu spät, weshalb im Verletzungsfalle bei Ungeimpften dann eine aktive und passive Impfung notwendig wird, deren Wirksamkeit jedoch stark vom Zeitabstand nach Exposition abhängt. Die Impfung gegen Tetanus kann sehr effektiv als Kombinationsimpfung mit den anderen Impfungen erfolgen und muss nach einmal erfolgter Grundimmunisierung (2-3-4-11/14 Mo) einmal im Vorschulalter (5-6 J.) und dann nur noch alle zehn Jahre aufgefrischt werden.

Wie ist zu verfahren bei Verletzung mit unklarem Impfnachweis?
Die Vorlage des Impfausweises sollte innerhalb von 24 Stunden erfolgen, denn nach diesem Zeitraum würde man bei einer Person mit bisher nur zwei nachweisbaren Impfungen im Verletzungsfall eine kombinierte Schutzimpfung durchführen müssen. Wenn nur der Zeitpunkt der letzten Boosterung unklar, eine Grundimmunisierung (mindestens drei Dosen) aber wahrscheinlich ist, so ist ggf. die Gabe einer Auffrischdosis Tetanus-Impfstoff (Td) die einfachste Verfahrensweise. Man muss bei Personen mit hohem Verletzungsrisiko jedoch damit rechnen, dass sie aufgrund von häufigen (unnötigen) Boosterungen im Abstand von weniger als fünf Jahren stärkere Lokalreaktionen entwickeln. Wenn der Impfstatus völlig unklar und/oder eine Verst?ndigung mit dem Patienten kaum möglich ist, so sollte wie bei einem Ungeimpften verfahren werden.

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